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Einfuhrabfertigung nach Indien
Exportabfertigung bei der Ausfuhr von Waren aus Indien
Wenn Sie Waren nach Indien einführen möchten, müssen Sie zunächst eine IEC-Nummer (Importer-Exporter Code) und eine BIN (Business Identification Number) beantragen, sofern Sie keine besondere Befreiung besitzen. Beide Nummern stellt Ihnen die regionale Lizenzierungsbehörde – Directorate General of Foreign Trade – aus.
Es gibt im Wesentlichen vier Arten der Einfuhr nach Indien:
- Freier Import, für den keine Importlizenz erforderlich ist
- Beschränkter Import, für den eine Einfuhrlizenz erforderlich ist
- Waren, die nur über die zugelassenen Agenturen ein- und ausgeführt werden dürfen
- Nicht zulässige Importe – Waren, die nicht nach Indien eingeführt werden dürfen.
Die Importabfertigung erfolgt nach einem der beiden folgenden Verfahren:
- Kurier- oder Expressmodus: Diese Abfertigung ist zwar schneller, ist jedoch nur für bestimmte Waren möglich sowie an Gewichts- und Wertgrenzen gebunden.
- Frachtmodus: Sendungen, die den Wert von 1750 USD übersteigen oder nicht für die Kurier- bzw. Expressabfertigung zugelassen sind, benötigen eine formelle Zulassung. Hierfür muss von zugelassenen Zollagenten (Customs House Agents) eine formelle Einfuhrerklärung ausgefüllt werden.
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Für die Zollabfertigung nach Indien können die folgenden Versanddokumente erforderlich sein:
- Handelsrechnung: unterschrieben und nach Möglichkeit mit Bankbestätigung
- Preisliste der versendeten Waren
- Technische Dokumente (z. B. Katalog) bei Labor- und Elektrogeräten
- Importerklärung, mit Unterschrift und Stempel des Warenempfängers
- Packliste, unterschrieben
- Bestellung
- Ermächtigungsschreiben des Warenempfängers
- N-Formular, unterschrieben und mit Stempel (nicht für Mumbai erforderlich)
- Vorauszahlung der Importzölle
- Etwaige geltende besondere Importlizenzen
- Ursprungszeugnis
- Betriebslizenz oder Nachweis der Firmenregistrierung
- IEC/BIN-Nummer
Weitere Informationen zu den Außenhandelsverfahren und über die Beantragung einer IEC-Nummer finden Sie beim Directorate General of Foreign Trade. Bitte überprüfen Sie die Einzelheiten der zollrechtlichen Vorschriften, Regelungen und Verfahren auch beim Central Board of Customs and Excise.
Wenn Sie Waren aus Indien ausführen möchten, müssen Sie zunächst eine IEC-Nummer (Importer-Exporter Code) und eine BIN (Business Identification Number) beantragen, sofern Sie keine besondere Befreiung besitzen. Beide Nummern stellt Ihnen die regionale Lizenzierungsbehörde – Directorate General of Foreign Trade – aus.
Dann muss die Einhaltung der Exportvorschriften sichergestellt sein. Hierzu müssen Sie vollständig Bescheid wissen über die auszuführenden Waren und das Ausfuhrprogramm, das Sie nutzen möchten. Ferner müssen Sie sicherstellen, dass alle Versanddokumente vollständig und genau ausgefüllt sind und dass Sie alle etwaigen Einfuhrvoraussetzungen des Ziellandes erfüllen.
Bitte vergewissern Sie sich auch beim Directorate General of Foreign Trade, ob gegebenenfalls besondere Ausfuhranforderungen für Ihre Sendungen gelten.
Die Exportabfertigung aus Indien erfolgt nach einem der beiden folgenden Verfahren:
- Kurier- oder Expressabfertigung: Gilt im Allgemeinen für nicht zollpflichtige Sendungen wie Dokumente, Warenproben und Geschenke.
- Formelle Abfertigung: Erforderlich für Pakete mit über 32 kg Gewicht, zollpflichtige Waren, Waren im Wert von über 550 USD und erforderlichen Devisentransaktionen, Waren mit Lizenzanforderungen sowie Waren, die sich nicht mit Röntgenapparaten untersuchen lassen.
Die wichtigsten Dokumente für die Ausfuhr aus Indien sind::
- Handelsrechnung
- Packliste
- SLI (Shipper’s Letter of Instruction)
- SDF (Seller’s Declaration Form)
- GRF (Guaranteed Remittance Form)
- ECD (Exchange Control Declaration).
Weitere Informationen zu den Außenhandelsverfahren sowie zur Beantragung einer IEC-Nummer finden Sie auf der Website des Directorate General of Foreign Trade. Bitte überprüfen Sie die Einzelheiten der zollrechtlichen Vorschriften, Regelungen und Verfahren auch beim Central Board of Customs and Excise.
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